Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mütterpflege
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Mütterpflegeleistungen zwischen der Auftragnehmerin Jennifer Claus (im Folgenden „Mütterpflegerin“) und der Leistungsnehmerin.
Abweichende Bedingungen der Leistungsnehmerin werden nicht anerkannt, es sei denn, die Mütterpflegerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungen
Die Mütterpflegerin erbringt Leistungen im Bereich der Mütterpflege, insbesondere
Betreuung in der Schwangerschaft
Betreuung im Wochenbett
Babypflege
Stillberatung
Unterstützung im Haushalt
Emotionale Begleitung
Betreuung von Geschwisterkindern
Der genaue Umfang der Leistungen wird in einem individuellen Betreuungsvertrag vereinbart.
Die Mütterpflegerin erbringt keine medizinischen Leistungen. Bei gesundheitlichen Problemen der Leistungsnehmerin oder des Kindes ist ein Arzt zu konsultieren.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin das Angebot der Mütterpflegerin annimmt und beide Parteien den Betreuungsvertrag unterzeichnen.
Angebote der Mütterpflegerin sind freibleibend und unverbindlich.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Üblicherweise erfolgt die Kostenabrechnung gem. § 24h SGB V bzw. § 38 SGB V über die Krankenkasse der Leistungsnehmerin. Die Voraussetzungen werden im Einzelfall von der zuständigen Krankenkasse geprüft.
Die Vergütung für die Leistungen der Mütterpflegerin richtet sich nach dem vereinbarten Stundensatz oder Tagessatz.
Die Zahlungsmodalitäten werden im individuellen Vertrag geregelt.
Bei Zahlungsverzug, den die Leistungsnehmerin zu verantworten hat, behält sich die Mütterpflegerin vor, die vertraglichen Leistungen zu unterbrechen und ggf. gänzlich zu beenden.
5. Stornierung und Ausfall
Stornierungen von Betreuungsterminen müssen mindestens 72 Stunden im Voraus erfolgen.
Bei kurzfristigen Stornierungen der Leistungsnehmerin ist die Mütterpflegerin berechtigt, eine Ausfallgebühr in Höhe des vollen Betrages der gebuchten Leistung zu erheben.
Im Falle einer Erkrankung der Mütterpflegerin wird versucht, eine Ersatzkraft zu stellen. Gelingt dies nicht, entfallen die vereinbarten Betreuungstermine für diesen Zeitraum.
6. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.
Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
Es wird zeitnah ein Ersatztermin gestellt, eine Barauszahlung erfolgt nicht.
7. Haftung
Die Mütterpflegerin haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Haftung für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, ist ausgeschlossen.
8. Datenschutz
Die Mütterpflegerin verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten der Leistungsnehmerin vertraulich zu behandeln und die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
9. Sonstige Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Salvatorische Klausel / Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Beratungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Beratungsbedingungen hiervon nicht berührt.
Der Vertrag bzw. die Allgemeinen Beratungsbedingungen bleiben im Übrigen wirksam und es wird eine dem gemeinsamen Ziel dieser Regelung entsprechende Neuregelung getroffen.
Ist eine gemeinsame Übereinkunft nicht möglich, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
(Stand März 2025)